Board Academy: Web-Seminare NEU
Ergänzend zu unseren Präsenzseminaren, bietet die WP Board Academy eine Reihe an Web-Seminaren zur schnellen und effektiven Wissensvermittlung.
Die Referenten sind durchweg erfahrene Branchenexperten, die zu jeweils aktuellen und relevanten Themen vortragen. Die WP Board Academy online bündelt Web-Serien zuübergeordneten Themen, wie
- Aufsichtsrat
- Interim Management
- Restrukturierung & Sanierung
- Insolvenzen
- Career Advice
Darüber hinaus wird es Gastredner zu aktuellen Themen geben, die direkt auf aktuelle Marktgeschehnisse reagieren. Interviews mit Persönlichkeiten aus Politik und Wirtschaft runden das Themenprofil der WP Board Academy online ab.
WEB-SEMINAR TERMINE 2021
Februar/März 2021
Vortragsreihe Organhaftung bei Kapitalgesellschaften in der Schieflage sowie Vermeidungsstrategien
Pandemiebedingt kommt es zu heftigen Turbulenzen in vielen Wirtschaftsbereichen. Gerät eine Gesellschaft in finanzielle Schieflage, steht besonders die Unternehmensführung unter Druck. Zu wenig Beachtung wird meist dem Thema Haftung der Geschäftsleitung in Krisensituationen geschenkt. Diese kann aber, bei entsprechendem Wissen über zu setzende Maßnahmen, erheblich reduziert werden.
Die WP Human Capital Group, ein globaler agierender Personaldienstleister, mit Schwerpunkt der Personalvermittlung (Fest oder Interim) in Restrukturierungssituationen, veranstaltet eine Web-Seminar-Serie zu vorstehendem Thema.
Referenten
- Dr. Marcus Benes, Partner der Kanzlei E+H Eisenberger + Herzog Attorneys-at-Law, einer der renommiertesten Anwälte im Bereich der Restrukturierung in Österreich
- Mag. Karoline Maria Hofmann, Rechtsanwältin der Kanzlei E+H Eisenberger + Herzog Attorneys-at-Law, Spezialistin im Unternehmensrecht
Teil 2 / Gesteigerte Pflichten des Vorstandes in der Krise I
- Eigenkapitalersatz
- Unternehmensreorganisation
- drohende Zahlungsunfähigkeit
Datum: 23.02.2021 um 10:00 Uhr - ERFOLGT
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Teil 3 / Gesteigerte Pflichten des Vorstandes in der Krise II
- Insolvenzantragspflicht
- Gläubigergleichbehandlung
- Aufklärungspflichten gegenüber Vertragspartnern
- Haftung für Abgaben und Sozialversicherungsbeiträge
Datum: 25.02.2021 um 10:00 Uhr - ERFOLGT
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Teil 4 / Haftung und Pflichten des Aufsichtsrates und des Gesellschafters
- Verstärkte Aufsichtspflicht in der Krise
- Haftung als 'faktischer Geschäftsführer'
- Weisungen an den Vorstand
- Genehmigung von Handlungen des Vorstandes
- Einlagenrückgewähr und EKEG aus Sicht des Gesellschafters
Datum: 02.03.2021 um 10:00 Uhr - ERFOLGT
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Teil 5 / Strafrechtliche Verantwortung von Organen
Datum: 09.03.2021 um 10:00 Uhr
Dauer: ca. 40 Minuten
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Teil 6 / Generelle Pflichten des Vorstandes
- Pflichten nach Aktiengesetz / GmbH-Gesetz und Business Judgement Rule
- Verbotene Einlagenrückgewähr
- Verwaltungsstrafrecht
- Kapitalmarktrechtliche Pflichten
- Grundlagen der Vorstandshaftung
Datum: 09.03.2021 um 16:00 Uhr
Dauer: ca. 40 Minuten
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WEB-SEMINAR TERMINE 2021
März 2021
SanInsFoG: Was bedeutet das neue Gesetz für den Insolvenzmarkt?
Seit 1. Januar 2021 verändert das Gesetz zur Weiterentwicklung des Sanierungsrechtsfortentwicklungsgesetzes (SanInsFoG) die Sanierungs- und Insolvenzpraxis. Das SanInsFoG führt mit dem Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz StaRUG neue Werkzeuge für die Sanierung von Unternehmen ein und schließt mit Änderungen in der Insolvenzordnung viele diskutierte Lücken.
Mit unserer Web-Seminar-Serie zum Thema erhalten Verantwortliche Informationen über den Gesetzgebungsprozess sowie Hinweise für die Praxis.
Zielgruppe: Geschäftsführer, Vorstände, CEOs, CFOs, Aufsichtsräte, Gesellschafter mittelständischer Unternehmen
Teil 1
Überblick: Instrumente des Restrukturierungsrahmens und Einstieg in die Sanierung im Gefüge dynamischer Insolvenzgründe
Der neue Werkzeugkasten der Sanierung nach dem StaRUG: Zwischen Sanierung, Treuhandmodellen und dem Schutzschirm steht seit dem 1. Januar 2021 der präventive Restrukturierungsrahmen als hybrides Restrukturierungstool für eine nachhaltige Entschuldung zur Verfügung. Wer kann dieses Werkzeug nutzen, welche Voraussetzung müssen vorliegen und was kann es leisten?
- Dynamisches Insolvenzrecht in Zeiten der Pandemie
- Sind die Eckpunkte der Richtlinie umgesetzt?
- Überblick über den neuen Instrumentenkasten
- Was heißt das für den Einstieg in den Rahmen für die Praxis?
Termin: 04.03.2021 um 10 Uhr - ERFOLGT
Referent: Daniel Fritz, Partner Dentons
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Teil 2
Anpassung und Lösung: Frühwarnsysteme und Reporting-Prozesse zwischen Management und Aufsichtsorganen
StaRuG sorgt erstmalig für Klarheit. Die Zeiträume in denen man prüfen muss, ob eine Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit vorliegt, werden erstmalig per Gesetz klar definiert. Plichten, Rechte und Risiken von Management und Aufsichtsorganen werden in diesem Zusammenhang sehr deutlich angepasst und i.W. verschärft. Die drohende Zahlungsunfähigkeit, vielfach bis jetzt im praktischen Alltag eher belächelt, gewinnt an Bedeutung. Dementsprechend sind nun Frühwarnsysteme anzupassen, Reporting Prozesse zwischen Management und Aufsichtsorganen anzupassen, um hier dem neuen Haftungsrisiko adäquat zu begegnen.
- Anpassung und Lösungen für Frühwarnsysteme
- Betriebswirtschaftliche Auswirkungen auf das Frühwarnsystem des CEOs
- Konkrete Auswirkungen auf die Liquiditätsplanung
- Finanzierungsrichtlinien
Termin: 11.03.2021 um 10 Uhr
Dauer: 35-45 Minuten
Referenten: Lars Richter, Geschäftsführer Rödl Consulting GmbH
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Teil 3
Der Restrukturierungsbeauftragte, Arbeitnehmerbeteiligung und Gläubigerbeirat
Die Bestellung eines Restrukturierungsbeauftragten soll nach Sinn und Zweck des StaRUG ausdrücklich als Korrektiv für die ansonsten selbständigen und eigenverantwortliche Gestaltungsmöglichkeiten des Schuldners dienen. Entsprechend regelt das Gesetz eine Bestellung von Amts wegen z.B. in Fällen, in denen Beteiligte in den Restrukturierungsprozess einbezogen werden, die nicht ohne weiteres in der Lage sind, ihren Interessen wirkungsvoll Geltung zu verschaffen (hier Verbrauchern sowie mittlere, kleine und Kleinstunternehmen). Mit großem Interesse wird zu beobachten sein, wie sich zukünftig der Markt für Restrukturierungbeauftragte entwickeln wird. Hier gibt es bereits erste sehr deutliche Tendenzen der nunmehr zuständigen Gerichte, die in dem Webinar mit aufgezeigt. Die Darstellung von Rechten und Pflichten der Arbeitnehmer und die Rolle des sogenannten Gläubigerbeirats runden das Webinar ab.
- Unternehmensberater, Restrukturierungsberater, Steuerberater, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer oder Insolvenzverwalter: Bestellung des richtigen Restrukturierungsbeauftragten
- Gewerkschaften und Betriebsräte: Arbeitnehmerbeteiligung und Gläubigerbeirat
Termin: 16.03.2021 um 10 Uhr
Dauer: 35-45 Minuten
Referent: Professor Dr. Jochen Vogel, Partner goetzpartners Management Consultants GmbH
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Teil 4
Rechte und Pflichten für Organschaften: Pflicht zur Krisenfrüherkennung und zum Krisenmanagement
Mit der Weiterentwicklung des SanInsFoG und Etablierung des StaRUG wurde eine allgemeine und rechtsformübergreifende Pflicht zur Krisenfrüherkennung und zum Krisenmanagement für Geschäftsleiter einer juristischen Person kodifiziert werden. Die Geschäftsleiter sollen fortlaufend über Entwicklungen wachen, welche den Fortbestand der juristischen Person gefährden können. Wenn sie solche Entwicklungen erkennen, sollen sie geeignete Gegenmaßnahmen ergreifen und den zur Überwachung der Geschäftsleitung berufenen Organen (Aufsichtsrat) berichten. Liegt die drohende Zahlungsunfähigkeit vor, müssen die Geschäftsleiter ab sofort die Einleitung eines Restrukturierungsverfahrens in Betracht ziehen, das der Wahrung der Gläubigerinteressen dient. Diesen Interessen der Gläubigerschaft soll im Konfliktfall der Vorrang gegenüber anderen Unternehmensbeteiligten, insbesondere auch den Gesellschaftern, einzuräumen sein.
- Verschärfung und Erleichterung der Geschäftsleiterhaftung in der (drohenden) Krise durch das SanInsFoG: Was müssen Geschäftsleiter und Aufsichtsorgane wissen und beachten?
- Neue Organpflichten für den CEO und CFO
- Neue Organpflichten für den Aufsichtsrat
- Gefahren für den Gesellschafter
Termin: 17.03.2021 um 10 Uhr
Dauer: 35-45 Minuten
Referenten: Dr. Bettina E. Breitenbücher, Prof. Dr. Anette Neußner (BREITENBÜCHER Rechtsanwälte) und Dr. Lambertus Fuhrmann, Partner bei FGS Flick Gocke Schaumburg (Gesellschaftsrecht)
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Teil 5
Eingriffsmöglichkeiten in die bestehenden Finanzierungen und Sicherheiten nach StaRUG – kritische Betrachtung aus der Gläubigersicht
Mit dem StaRUG wird der deutsche Sanierungswerkzeugskasten um ein lang ersehntes Instrument ergänzt. Einem proaktiv handelnden Schuldner wird nun erstmals ermöglicht, einen Restrukturierungsplan außerhalb eines formellen Insolvenzverfahrens mit einem klassenübergreifenden Cram-Down umzusetzen. Insbesondere stehen somit die Gläubiger vor ganz neuen Herausforderungen. So besteht für die Kreditinstitute das Risiko, dass sie außerhalb der Insolvenz durch entsprechende Mehrheitsentscheidungen Haircuts oder sonstige Einschränkungen und Anpassungen der bestehenden Kreditverträge gegen ihren Willen hinnehmen müssen.
- Eingriffe in Konsortialkreditverträge, Sicherheitenpools, Inter-Creditor-Agreements
- Restrukturierung von gruppeninternen Drittsicherheiten
- Auswirkungen der Stabilisierungsanordnung
- Haftungs- und Anfechtungsprivilegierungen
Termin: 18.03.2021 um 10 Uhr
Dauer: 35-45 Minuten
Referenten: Dr. Sylwia Maria Bea, Partner Norton Rose Fulbright LLP und Dr. Florian Dausend, ATLANTIK ADVISORS
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The New CFO: Durch die Krise profitieren
Die Corona-Pandemie hat im Frühjahr die Perspektiven für fast alle Unternehmen komplett durcheinander gewirbelt. Besonders die Funktion des CFOs war in den vergangenen Monaten gefordert und wird auch in den Folgemonaten voraussichtlich nicht geschont. Lockdown, Home Office, Lieferketten und Finanzierungen sichern: Corona ist für viele CFOs zur Herkulesaufgabe geworden.
Referentin
Die WP Board Academy konnte mit Sonja Rossteuscher eine erfahrene CFO als Referentin gewinnen. Frau Rossteuscher ist Chief Financial Officer der Tristone Flowtech Group und teilt mit uns Ihre Erfahrungen der vergangenen 12 Monate. Sie hat ein klares Statement: Aus der Krise kann und sollte man profitieren!
Besondere Themenschwerpunkte, auf die Sonja Rossteuscher eingehen wird:
- Auswirkungen der Krise auf die Funktion des CFO
- Präventive Sanierung und Liquiditätssicherung
- M&A in Zeiten der Corona-Krise
- Durch die Krise profitieren
- Kommunikation mit der Bank
- Interne und bestehende Verträge und Prozesse prüfen
- Transparenz und Vertrauen
Datum: 10.03.2021 um 10:00 Uhr
Dauer: ca. 20 Minuten Vortrag + 20 Minuten Interview
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Wie gelingt digitale Transformation?
Die Implementierung digitaler Technologien in Unternehmen ermöglicht es, viele Bereiche umzustrukturieren und zu optimieren. Digitale Konferenzen, vernetzte Geräte und intelligente Software – dies sind nur wenige Beispiele für die voranschreitende Digitalisierung, die auch in Unternehmen Einzug hält. Dabei ist die Rolle von Technologieführerschaft zwischen den verschiedenen Bereichen im Unternehmen nicht immer klar zuzuordnen. Im Markt etablieren sich während dessen digitale Vorreiter, die die jeweilige Branche und den Markt auf sich konzentrieren. Wie gelingt es die Digitale Transformation auszubauen und mit bewährten Leitprinzipien abzusichern?
- Begriffsklärung "Digitale Transformation"
- Archetypen der Transformations Governance
- Bewährte Leitprinzipien für die erfolgreiche Transformation
- Erfolgreiche Umsetzung anhand einer digitalen Produktionsplattform
Datum: 11.03.2021 um 17:00 Uhr
Dauer: ca. 40 Minuten
Referent: Andreas Staffen, Partner Technology Strategy & Transformation von Deloitte
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Transparenz trotz heterogener ERP-Landschaft
Viele Unternehmen verfügen über historisch gewachsene Multi-Backend-Systemlandschaften. Durch Firmenübernahmen, internationale Expansionen, die Eröffnung neuer Standorte und Werke, unterschiedliche Aktualisierungszyklen etc. hat sich im Laufe der Zeit die Anzahl der unternehmensweit genutzten ERP-Systeme vervielfacht. Stetige Erweiterungen und neue Anforderungen an ihre Funktionalität sind der Grund für ihr rasches Altern. Veränderte Bedingungen des Unternehmensumfelds haben in den vergangenen zwei Dekaden dazu geführt, dass ERP-Systeme um zahlreiche funktionale Anwendungen erweitert wurden. Dieses Unterfangen führte im Laufe der Zeit dazu, dass Systemlandschaften häufig unkontrolliert und dadurch mitunter chaotisch gewachsen sind.
IT-Entscheider sehen sich heute oftmals mit der Anforderung konfrontiert, diesen Wildwuchs zu harmonisieren und zu konsolidieren. Mangelhafte Integration neuer und fehlende Segregation von nicht mehr verwendeten Anwendungen behindern Unternehmen, dynamisch auf veränderte Bedingungen zu reagieren.
Heterogene Systeme verhindern eine einheitliche Sicht bspw. auf Finanz- und operative Kennzahlen. Das Controlling hat es schwer, strategische C-Level-Entscheidungen mit robusten Analysen zu unterlegen.
Abhilfe schafft die Harmonisierung von Daten und Prozessen. Unabhängig vom systemischen Unterbau erhöhen übergeordnete BI-Lösungen die Transparenz zusätzlich.
- Use Case Vereinheitlichung ERP-Systemlandschaft und Fast-Close-Monatsreporting
- Use Case Dashboard in BI-Tool als Single Point of Truth
Datum: 16.03.2021 um 16:00 Uhr
Dauer: ca. 40 Minuten
Referent: Dr. Henning Syllwasschy, Partner bei FTI-Andersch und sein Kollege Martin Meister.
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Die erfolgreiche Digitale Transformation aus rechtlicher Sicht
Eine wesentlicher Erfolgsfaktor des Erfolgs der digitalen Transformation liegt in der frühzeitigen rechtlichen Ausgestaltung. Wer sich in den typischen Rechtsthemen wie Datenschutz und Lizenzmanagement sicher bewegt, ist in der Lage nachhaltige digitale Geschäftsmodelle zu etablieren. Damit gelingt der Aufbau digitaler Ökosystemen sowie die Etablierung relevanter Alleinstellungsmerkmale.
- Erfassen der unternehmerischen Ziele
- Due Diligence des IST-Zustands
- Gap-Analyse zwischen unternehmerischen Zielen und rechtlicher Gestaltung
- Überblick über die typischen Rechtsthemen: Datenschutz, Software, Hardware, Lizenzen, IP
- Digitale Transformation als Wettbewerbsvorteil erkennen
- Intangible Asset Rights: Datenökonomie, neue Geschäftsmodelle und mehr
- Der Schutz der Assets
- Neue Liefer-/Leistungsketten
Referent
Klaus Brisch ist Fachanwalt für Informationstechnologierecht und seit Juli 2020 Partner bei Deloitte Legal. Er verantwortet die Beratung von Unternehmen der verschiedenen Industriesektoren bei deren strategischen „Intangible Asset Rights Management“ und IT-, IP- und technologierechtlichen Fragestellungen. Dabei begleitet er Unternehmen bei deren „Digitalen Transformation“ und Entwicklung innovativer Technologien und Business Modelle bis zur Marktreife.
Datum: 25.03.2021 um 10:00 Uhr
Dauer: ca. 40 Minuten
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KONTAKT
WP Information GmbH
Verlagsleiterin / Head of Digital Platforms
Basma Dibs
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